AGB ́s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Blubberfische
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Kurs kann über unsere Internetseite www.blubberfische.de erfolgen und ist verbindlich. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage eine schriftliche Bestätigung und Rechnung.
Durch eine verbindliche Anmeldung stimmen Sie den AGB ́s der Schwimmschule Blubberfische zu.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie bzw. das Ihr Kind sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie bitte mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte mit, wenn körperliche Einschränkungen bestehen. Ein ärztliches Attest wird nicht vorgeschrieben.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge vergeben. Bereits bestehende Teilnehmer werden bei neuen Anmeldephasen zuerst berücksichtigt. Bei noch freien Plätzen werden Interessenten der Reihenfolge nach über die Wartelisten kontaktiert.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Anmeldung zu einem Kurs ist die Kursgebühr zur ersten Kursstunde zu entrichten. Ein Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 5 Euro fällig.
3. Vertragskündigung
Können Sie bzw. Ihr Kind am Schwimmkurs nicht teilnehmen, teilen Sie es uns schnellstmöglich mit, so hat ein anderes Kind die Möglichkeit einen Schwimmkurs zu besuchen.
Ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kursteilnehmers hat in schriftlicher Form (Mail oder Post) zu erfolgen.Bei schriftlicher Vertragskündigung bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. (Umbuchungen, Kursverschiebungen sind davon ausgenommen.
Bei Vertragskündigung bis zu zwei Tage vor Kursbeginn wird 50% der Kursgebühr fällig. Danach ist auf jeden Fall die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Kursplatz fällig und muss gezahlt werden. Bei Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
4. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Die Schwimmschule Blubberfische ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten.
Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
5. Kursausfall durch die Schwimmschule Blubberfische
Bei Kursausfall (durch Krankheit, technische Defekte oder nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
6. Rücktritt seitens der Schwimmschule Blubberfische
Die Schwimmschule Blubberfische behält sich vor, Ausfall durch Krankheit, Badschließung, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse, den Kursstart zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet. Ansprüche gegen die Schwimmschule Blubberfische sind ausgeschlossen.
7. Verhalten im Bad und Kursablauf
Wir bitten alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter, sich pünktlich im Bad aufzufinden und zu Kursstart zum Treffpunkt zu kommen.
Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen.
Die Eltern sorgen dafür, dass alle Kinder vom Schwimmlehrer zum Unterricht abgeholt werden.
Alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter haben Anweisungen der Schwimmlehrerin und der weisungsberechtigten Person des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.
Das Betreten der Wasserbecken ist nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet.
Während der zeit im Hallenbad gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnungen, an die sich alle Teilnehmer und Begleiter zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden nicht an die Vorgaben halten, behält sich die Schwimmschule Blubberfische den Ausschluss ohne Erstattung der Kosten vor.
In allen Räumen des Schwimmbadbereiches ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
8. Gerichtsstand
Hat der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Schwimmschule der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.